Aktuelles
Neues Objekt Netzlokationen - neue Identifikatoren NeLo-ID
Zum 1. Oktober 2023 sind die Kernprozesse der BNetzA-Festlegung zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen (iMS) (Universalbestellprozess), Az. BK6-22-128 umzusetzen. Für die Einführung der Prozesse zur Anweisung von Steuerbefehlen vom Netzbetreiber an den Messstellenbetreiber und zur Bestellung von Steuerbefehlen vom Lieferanten an den Messstellenbetreiber über einen API-Webdienst gilt die Umsetzungsfrist 1. April 2024. Mit der BNetzA-Festlegung wird durch die Abfrage von z. B. Ist-Werten, Netzzustandsdaten und Konfigurationen zum Steuern/Schalten eine Basis für intelligente Netze und Vertriebsprodukte geschaffen.
Mit der BNetzA-Festlegung zum Universalbestellprozess wird das neue Objekt „Netzlokation“ eingeführt. Die Netzlokation dient der Ermittlung und Abrechnung der Blindarbeit. Eine Netzlokation kann auch zur Überwachung der Einhaltung der vorgegebenen Leistungsgrenzen (über die Leistungskurvendefinition) dienen. Netzlokationen sind vom Netzbetreiber nur nach Erfordernis zu bilden und zu kommunizieren. Für die Netzlokation wird gemäß der BNetzA-Festlegung ein neuer Identifikator eingeführt, der zentral ausgeben wird. Die erforderliche Anzahl an NeLo-ID (Netzlokations-ID) kann seit dem 15. Februar 2023 unter www.bdew-codes.de erworben werden.
Kontakt- und Kommunikationsdaten zentral speichern
Kontaktdatenblätter ab sofort auf www.bdew-codes.de
Die Verwaltung von Kontakt- sowie Kommunikationsdaten in der Energiewirtschaft ist heute von hohem manuellen Aufwand geprägt. Der BDEW hat daher die Anregung der Mitgliedsunternehmen aufgegriffen und den BDEW-Service zur Verwaltung von Kontakt-/Kommunikationsdaten auf den Weg gebracht. Dieser unterstützt die Verwaltung und Veröffentlichung von Kontakt-/Kommunikationsdaten sowie von Zertifikaten (öffentliche Schlüssel). Aktuell wurde der BDEW-Service um neue Funktionalitäten erweitert.
Ein großer Vorteil des neuen Service ist, dass Kontakt-/Kommunikationsdaten sowie Zertifikate an einer Stelle gebündelt und jederzeit abrufbar sind, wenn die Informationen von den Marktteilnehmer benötigt werden. Der Service ist aktuell nur für den Strommarkt verfügbar; das Vorgehen zur Sparte Gas wird derzeit in den BDEW-Gremien erörtert.
Der BDEW weist darauf hin, dass der neue Service nicht von den regulatorischen Umsetzungsverpflichtungen aus der BNetzA-Festlegung BK6-20-160 entbindet. Der BDEW setzt sich allerdings für eine perspektivische Ablösung des Austausches von Kontaktdaten via EDIFACT ein. Damit dies im regulatorischen Umfeld gelingen kann, ist eine hohe Akzeptanz und breite Nutzung des BDEW-Service zur Verwaltung von Kontakt-/Kommunikationsdaten durch die Marktteilnehmer essenziell.
Ressourcen ID für Redispatch 2.0 ab April 2021
Im Zuge der Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) wurden die Regelungen zum Einspeisemanagement von EE- und KWK-Anlagen in EEG und KWKG zum 1. Oktober 2021 aufgehoben und in ein einheitliches Redispatchregime (Redispatch 2.0) nach §§ 13, 13a, 14 EnWG überführt. Dies bedeutet, dass auch EE-Anlagen und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie Anlagen, die jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind, in den Redispatch-Prozess einbezogen werden.
Mit diesen Regelungen besteht das Erfordernis Technische Ressourcen (TR), Steuerbare Ressourcen (SR), Steuergruppen (SG) und Cluster Ressourcen (CR) eindeutig zu identifizieren. Diese Identifikatoren werden entsprechend der Bildungsvorschrift zentral vergeben und durch die Anschlussnetzbetreiber zugeordnet. Weitere Informationen zur Einführung der Identifikatoren sind im Einführungsszenario des BDEW beschrieben.
Die BDEW-Anwendungshilfe „Ressourcen-ID: Bildungsvorschrift“ erläutert die für den Redispatch 2.0 neu eingeführten Identifikatoren für die Objekte Technische Ressource und Steuerbare Ressource sowie für die Bündelungen Steuergruppe und Cluster Ressource.
Mako 2020
BDEW-Anwendungshilfe: Grobkonzept Einführungsszenario Marktkommunikation 2020
Der BDEW veröffentlicht die Awendungshilfe "Grobkonzept Einführungsszenario Marktommunikation 2020" . Diese Anwendungshilfe beschreibt die notwendigen Maßnahmen und marktrollenübergreifenden Regelungen im Zusammenhang mit dem Start der Bundesnetzagentur-Festlegung (BK6-18-032) zum 01.12.2019 für die neuen bzw. geänderten Prozesse der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE), der Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom (MPES), der Wechselprozesse im Messwesen (WiM Strom) und der Marktprozesse zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS).
BNetzA veröffentlicht neue Mitteilungen zur Marktkommunikation
Seit dem 1. April 2019 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die drei folgenden Mitteilungen zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation veröffentlicht.
Marktstammdatenregister Live
GoLive des Marktstammdatenregisters für 31. Januar geplant
Die Bundesnetzagentur geht nach zweijähriger Verzögerung mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) online. Ab dem 31. Januar 2019 ist die Plattform verfügbar, auf der künftig die Stammdaten aller Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes veröffentlicht werden.
Elektromobilität Anzahl Ladesäulen 2018
BDEW veröffentlicht neue Erhebung zur Ladesäuleninfrastruktur
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird mit Hochdruck vorangetrieben: Allein innerhalb des letzten Jahres gab es einen Zuwachs von 25 Prozent. Inzwischen zählen wir rund 13.500 Ladepunkte – davon werden über drei Viertel von Energieunternehmen betrieben.
Smart Meter
Smart Meter Rollout
Marktkommunikation
Identifikatoren im deutschen Strommarkt
Blockchainstudie
Blockchain in der Energiewirtschaft
Derzeit wird kaum eine andere digitale Innovation so intensiv diskutiert wie die Blockchain-Technologie. Dabei dreht sich die Debatte um Fragen wie: Wie funktioniert die Blockchain? Welche Möglichkeiten bietet sie der Energiewirtschaft? Bereitet sie den Weg für neue Geschäftsmodelle und erhöhte Effizienz? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, hat der BDEW in enger Kooperation mit dem Blockchain-Experten Prof. Dr. Jens Strüker eine Studie zu der Thematik veröffentlicht.
Marktstammdatenregister
GoLive des Marktstammdatenregisters verzögert sich weiterhin
Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Allerdings verzögert sich die Inbetriebnahme des Registers noch bis Sommer 2018. Die BNetzA kann die Arbeiten am Webportal des MaStRV nicht rechtzeitig fertigstellen.
Elektromobilität Anzahl Ladesäulen
BDEW veröffentlicht neue Erhebung zur Ladesäuleninfrastruktur
Die Zahl der öffentlich zugänglichen Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge liegt demnach aktuell bei rund 10.700 Ladepunkten an 4.730 Ladesäulen (darunter insgesamt 530 Schnellladesäulen). Erfasst wurden Energieunternehmen sowie weitere Marktteilnehmer wie beispielsweise Parkhaus- und Parkplatzbetreiber.
Elektromobilität Förderaufruf
Elektromobilität Förderaufruf in zweiter Runde
Der zweite Förderaufruf zur Ladeinfrastruktur in Deutschland beginnt am 14. September 2017 und läuft bis zum 30. Oktober 2017. Die Vergabe erfolgt diesmal nicht nach dem Windhund-Prinzip, sondern richtet sich an der Wirtschaftlichkeit der Ladesäulen. Insgesamt stehen Mittel für 12.000 Normalladepunkte und 1.000 Schnellladepunkte zur Verfügung.
Entflechtung MSBG
Bundesnetzagentur beantwortet Fragen zum Messstellenbetrieb
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht das mit den Regulierungsbehörden der Länder abgestimmte Auslegungspapier "Gemeinsame Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder zu entflechtungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb"
Marktstammdatenregister
Marktstammdatenregister: Inbetriebnahme verzögert sich
Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Allerdings verzögert sich die zum 3. Juli 2017 geplante Inbetriebnahme des Registers. Die BNetzA konnte die Arbeiten am Webportal des MaStRV nicht rechtzeitig fertigstellen. Unter anderem aufgrund beabsichtigter Verbesserungen der Benutzerfreundlichkeit wird es auf der Website des MaStRV mit dem Inkrafttreten der Verordnung noch nicht möglich sein, dort die erforderlichen Daten einzutragen.
Elektromobilität LSV
Ladesäulenverordnung II am 14. Juni 2017 in Kraft getreten
Die stetig wachsende Zahl von Elektrofahrzeugen in Deutschland verlangt nach einer entsprechenden Ladeinfrastruktur. Wobei der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur stetig voranschreitet, sollen künftig auch die Hürden hierfür bei den Wohngebäuden genommen werden. Um diesen Prozess zu unterstützen hat die HEA - Fachgemeinschaft, der Marktpartnerverbund des BDEW, einen technischen Leitfaden zur Errichtung von Ladeeinrichtungen für Elektromobilität in Wohngebäuden erstellt. Der Leitfaden dient Energieunternehmen zur Endkundenkommunikation sowie dem Handwerk als technischer Ratgeber.
edi@energy
Anwendungshilfe zu den neuen Datenformaten des Interimsmodells
Expertengruppe EDI@Energy stellt neue Anwendungshilfe zur Erläuterung der ab 1.10.2017 geltenden EDI-Dokumente zur Verfügung.
Elektromobilität
Neuer Leitfaden: Elektromobilität - Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden
Die stetig wachsende Zahl von Elektrofahrzeugen in Deutschland verlangt nach einer entsprechenden Ladeinfrastruktur. Wobei der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur stetig voranschreitet, sollen künftig auch die Hürden hierfür bei den Wohngebäuden genommen werden. Um diesen Prozess zu unterstützen hat die HEA - Fachgemeinschaft, der Marktpartnerverbund des BDEW, einen technischen Leitfaden zur Errichtung von Ladeeinrichtungen für Elektromobilität in Wohngebäuden erstellt. Der Leitfaden dient Energieunternehmen zur Endkundenkommunikation sowie dem Handwerk als technischer Ratgeber.
Marktkommunikation
Verpflichtende Verschlüsselung und Signierung in der Marktkommunikation
Ab 1. Juni 2017 ist die Übertragung sämtlicher EDIFACT-Dateien gemäß der Festlegung der BNetzA vom 20. Dezember 2016 per Verschlüsselung und Signatur abzusichern. Die dafür geltenden technischen Anforderungen sind im Dokument EDI@Energy „Regelungen zum Übertragungsweg“ beschrieben und müssen gemäß der Festlegung die Anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen. Aufgrund zahlreicher Meldungen von Mitgliedsunternehmen, dass für die nötige Migration der Verfahren mehr Zeit benötigt wird, hat sich der BDEW erfolgreich bei den zuständigen Behörden dafür eingesetzt, dass übergangsweise bis Jahresende 2017 bestimmte, bereits etablierte Verfahren zur Verschlüsselung und Signierung eingesetzt werden.
Marktkommunikation
Einführung der MaLo-ID im Energiemarkt
Mit den Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 20. Dezember 2016 zur Digitalisierung der Energiewende, Interimsmodell werden die Netzbetreiber verpflichtet, Marktlokationen mit einer neuen Identifikationsnummer (kurz MaLo-ID) auszustatten und diese ab dem 1. Februar 2018 in der Marktkommunikation zu verwenden. Zur Unterstützung hat der BDEW eine Anwendungshilfe zur Einführung der MaLo-ID sowie die erforderlichen Marktprozesse veröffentlicht. Die zur Umsetzung notwendigen Datenformate werden derzeit erstellt.