BNetzA-Mitteilungen zu Datenformaten in der Marktkommunikation
Mitteilung Nr. 1 zum Inkrafttreten überarbeiteter Nachrichtentypversionen zum 1. Dezember 2019
In dieser Mitteilung informiert die BNetzA darüber, dass die EDI@Energy-Dokumente, die am 1. Dezember 2019 umgesetzt werden müssen, in zwei Teilen veröffentlicht werden. Neben der bereits erfolgten Veröffentlichung zum 1. April 2019 werden die noch fehlenden Dokumente spätestens am 6. Mai 2019 veröffentlicht.
Die weiteren Einzelheiten sind der BNetzA-Mitteilung unter dem nachstehenden Link zu entnehmen:
Mitteilung Nr. 1 zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation; Inkrafttreten überarbeiteter Nachrichtentypversionen zum 01.12.2019
Mitteilung Nr. 2 zur Veröffentlichung des Dokumentes „Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess“ für den Umsetzungstermin 1. Oktober 2019
Im Rahmen des Festlegungsverfahrens zur weiteren Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende („Marktkommunikation 2020“ – „MaKo 2020“, Az. BK6-18-032) hatte die Beschlusskammer in Tenorziffer 6 des Beschlusses Vorgaben zur Absicherung des Austausches von Fahrplandaten zwischen Bilanzkreisverantwortlichen und den regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) getroffen.
Die ÜNB sind der Aufforderung nachgekommen und haben die erforderlichen technischen Details in den Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess beschrieben. Die Umsetzung erfolgt zum 1. Oktober 2019.
Das Dokument ist unter dem nachstehenden Link abrufbar:
Mitteilung Nr. 2 zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation; Veröffentlichung des Dokumentes „Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess“ für den Umsetzungstermin 01.10.2019
Mitteilung Nr. 3 zur Verwendung von Zertifikaten zur Signierung bzw. Verschlüsselung der Marktkommunikation
Die Festlegungen der BNetzA verweisen für die einzuhaltenden kryptographischen Sicherheitsanforderungen auf die Technische Richtlinie des BSI, TR 03116-4 sowie für die weiteren technischen Abwicklungsdetails auf das Dokument „EDI@Energy – Regelungen zum Übertragungsweg". Die Fragen zur Nutzung der Zertifikate insbesondere bei der Netznutzungsabrechnung beantwortet die BNetzA in dieser Mitteilung.
Die weiteren Einzelheiten sind der Mitteilung unter dem nachstehenden Link zu entnehmen:
Mitteilung Nr. 3 zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation; Verwendung von Zertifikaten zur Signierung bzw.Verschlüsselung der Marktkommunikation